Staatsanzeiger für das Land Hessen — 8. Januar 2007
Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übri-gen Beteiligten beigefügt werden.“
Bekanntgabe nach § 3a UVPG
Eine Durchschrift dieses Genehmigungsbescheides liegt vom Tage nach der Bekanntmachung an zwei Wochen vom 9. Januar 2007 bis
Die Thermphos Deutschland GmbH, Industriepark Höchst, 65926
22. Januar 2007 beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung
Frankfurt am Main, beabsichtigt, die bestehende Anlage Phosphor-
Umwelt Frankfurt, Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt im Raum
Derivate, Gebäude B 797 ff. wesentlich zu ändern und in der ge-
10.6.43 aus und kann dort während der Dienststunden eingesehen
änderten Art und Weise zu betreiben. Die Vorhabensträgerin be-
absichtigt konkret, durch Verfahrensverbesserungen die Kapazität
Hinweis für Dritte:
der bisherigen Phosphortrichlorid-Produktionsstraße auf 50 000
Die Klagefrist beginnt am Tage nach dem Ende der Auslegungs-
Tonnen/Jahr zu erweitern. Des Weiteren ist beabsichtigt, eine zweiteProduktionsstraße für die Produktion von 18 000 Tonnen/Jahr
frist am 23. Januar 2006 und läuft bis zum 22. Februar 2007.
Die Anlage befindet sich in 65926 Frankfurt, Gemarkung Frank-
Regierungspräsidium Darmstadt
furt am Main Höchst, Flur 23, Flurstück 1/49.
Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umwelt-
verträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die Umweltauswir-
kungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträg-lichkeitsprüfung erfordern.
Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass das Vorhaben keine er-heblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach
Vorhaben der Gemeinde Wölfersheim/Wetteraukreis;
§ 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Daher wird festgestellt, dasskeine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglich-
Die Gemeinde Wölfersheim beabsichtigt mit Antrag vom 1. No-
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
vember 2006 Strukturgüteverbesserungen des Brinkgrabens im Be-reich des Baugebietes „Auf dem Hals“ in Wölfersheim/OT Wohn-
bach und des Riedgrabens im OT Berstadt. Regierungspräsidium Darmstadt
Die von der Planung betroffenen Gewässerabschnitte weisen im der-
zeitigen Zustand eine sehr schlechte Strukturgüte auf. Im Zuge der
Erschließung des Baugebietes „Auf dem Hals“ im Ortsteil Berstadt
(Gemarkung Wohnbach) und der damit verbundenen Neuregelungder Abflussverhältnisse bietet sich hier die Möglichkeit, die be-
treffenden Gewässerabschnitte gewässerstrukturell aufzuwerten. Nach dem bereits am Biedrichgraben erfolgreich erprobten Kon-
Bekanntmachung über die Erteilung einer Genehmigung zept werden durch die Maßnahme wasserwirtschaftliche und ge- nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
wässerökologische Belange ideal kombiniert. Zum einen wird durchdie Aufweitung der Gewässerparzelle Retentionsvolumen für die
Gemäß § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
zusätzlichen Abflüsse geschaffen und zum anderen durch die Ge-
(9. BImSchV) wird folgende Genehmigung hiermit öffentlich be-
staltung der Flächen die Gewässerstruktur eindeutig verbessert.
kannt gemacht. Der verfügende Teil des hierzu erlassenen Geneh-
Der neue Gewässerverlauf soll unregelmäßige Profilbreiten, Flach-
ufer sowie mehrere Grabentaschen erhalten. Zusätzlich werden
„Auf Antrag vom 18. Juli 2006 wird der Sanofi-Aventis Deutsch-
zahlreiche Stillgewässer geschaffen. Durch diese Gestaltungsmaß-
land GmbH, Frankfurt am Main nach § 16 des Bundes-Immis-
nahmen sollen insbesondere die Lebensbedingungen aquatischer
sionsschutzgesetzes die Genehmigung erteilt, auf dem Grundstück
und amphibischer Organismen verbessert werden. Über einen Röhr-
in Frankfurt am Main, Brüningstraße 50, Gemarkung Frankfurt am
richtbewuchs wird zukünftig zudem eine Reduzierung des Nähr-
Main-Schwanheim, Flur 29, Flurstück 4/31, die Lantus-Anlage,
und Schwebstoffeintrags in die weiterführenden Gewässerab-
Geb. G 650 bis G 656 wesentlich zu ändern und zu betreiben.
schnitte erreicht. Durch die Umsetzung der Maßnahme werden
Diese Genehmigung ergeht nach Maßgabe der unter Abschnitt III
bauzeitliche Störungen an den Gewässern verursacht, doch stehen
dieses Bescheides aufgeführten Pläne, Zeichnungen und Beschrei-
diese in keinem Verhältnis zu der hier langfristig erreichbaren Ver-
bungen und unter den in Abschnitt IV festgesetzten Nebenbestim-
besserung der Gewässerstrukturgüte.
Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umwelt-
Die Genehmigung berechtigt zur Kapazitätserhöhung durch Stei-
verträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Neufassung der Bekannt-
gerung der Ausbeute pro Charge sowie durch Erhöhung der Anzahl
machung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert
der Chargen von 182 auf 210 Chargen/Jahr.
durch Artikel 66 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. IS. 2407, 2415), in Verbindung mit § 78 des Hessischen Wasserge-
Das Projekt umfasst apparative Änderungen und Erweiterungen so-
setzes in der Fassung vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), zu prüfen,
wie Ergänzungen der MSR-Ausstattung, wobei sich das geneh-
ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Um-
migte Herstellungsverfahren selbst grundsätzlich nicht ändert.
gebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Darüber hinaus wird zugelassen, dass aushilfsweise (z. B. bei Stö-
rungen in der Anlage Biosynthese) zukünftig auch Fusionspro-
Die Prüfung des Einzelfalls ergab, dass das Vorhaben keine er-
teinlösung für die Herstellung von Insulin Glargin, Insuman und
heblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, so dass
Insulin Glulisin aus maximal 30 zusätzlichen, inaktivierten Fer-
keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung
mentationsansätzen pro Jahr aus der Teilanlage Aufarbeitung 1 der
Anlage Lantus für die Anlage Biosynthese bereitgestellt werden.“
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Der Genehmigungsbescheid enthält Nebenbestimmungen und istmit der nachfolgenden Rechtsbehelfsbelehrung versehen.
„Rechtsbehelfsbelehrung: Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Umwelt Frankfurt
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustel-
lung — schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin oder
des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle — Klage erhoben werdenbeim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18,
60486 Frankfurt am Main. Die Klage muss die Klägerin oder den Kläger, die Beklagte oder den
Vorhaben der Kissel GmbH & Co. KG, Bad Nauheim;
Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen.
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die Klage ist gegen das Land Hessen, vertreten durch das Regie-rungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, Gut-
Die Kissel GmbH & Co. KG beabsichtigt, ihren Basaltlavatagebau
leutstraße 114, 60327 Frankfurt am Main, zu richten.
„Bingenheim“ um 4,35 ha zu erweitern.
Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung
Der Tagebau befindet sich in der Gemeinde Echzell, Gemarkung
dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.
Die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder Abschrift bei-
Für dieses Änderungsvorhaben war nach §§ 3c und 3e des Geset-
zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung
SINTESI BIBLIOGRAFICA Corticosteroidi di sintesi in chirurgia orale "J Oral Maxillofac Surg", 1992, 50, 270-277Third molar surgery: current concepts and controversies. Part 2"Oral Health", 1993, 83, 19,21-2,27Peripheral analgesic sites of action of anti-inflammatory drugs"Int J Clin Pract Suppl", 2002, 128, 2-10Treatment of acute pain following removal of mandib