Microsoft word - beipackzettel_druck.doc

Hieroglyphen: Beipackzettel-ABC
AutorIn:
Heike Peters, Apothekerin
Erstellung: 23.12.2004
letzte Überarbeitung: 22.01.2008
Quellen: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM
[http://www.bfarm.de/cln_029/nn_424276/DE/Home/startseite__node.html__nnn=true]

URL:
http://www.bkk-arzneimittelberatung.de/themen.php?artikel=beipackzettel
Wie Sie ihn auch immer nennen - Waschzettel, Packungsbeilage, Gebrauchsinformation - beliebt ist er
nicht. Viele Fachausdrücke und Hinweise auf Nebenwirkungen schrecken von der Lektüre ab. Doch
das Arzneimittelgesetz schreibt vor, dass jedem Medikament eine Gebrauchsinformation beigelegt
werden muss. Auch der Inhalt und die Reihenfolge der Informationen sind im Gesetz geregelt. Damit
soll sichergestellt werden, dass das Arzneimittel auch bestimmungsgemäß angewendet wird.
Das heißt beispielsweise, dass es nur bei den Beschwerden, für die es gedacht ist und in
richtiger Dosierung eingesetzt wird.
Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Fachausdrücke.
Alle Beipackzettel müssen folgende Angaben enthalten: Bezeichnung
Das ist der Handelsname des Arzneimittels, z.B. Aspirin oder Soledum. Arzneilich wirksame
Hier finden Sie den eigentlichen Wirkstoff des Bestandteile nach Art
Arzneimittels, aber auch die sonstigen Bestandteile und Menge und
(Hilfsstoffe), die das Mittel außerdem noch enthält. sonstigen Bestandteile
Darrreichungsform
Ein Arzneistoff kann beispielsweise als Tablette, Lösung, Zäpfchen oder Injektionslösung verabreicht werden. Stoffgruppe
Hier steht zu welcher pharmakologischen Gruppe der Wirkstoff gehört. Captopril und Lisinopril gehören beispielsweise zu den ACE-Hemmern, Diclofenac und Ibuprofen zu den nichtsteroidalen Antirheumatika. Anwendungsgebiet
Hier stehen alle Krankheiten, bei denen das Medikament (Indikation)
angewandt werden darf. Vor der Zulassung haben
entsprechende Untersuchungen ergeben, dass das
Arzneimittel bei diesen Beschwerden/Erkrankungen
wirksam ist. Im Rahmen der Zulassung hat das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) diese Daten geprüft und das Arzneimittel für
diese Anwendungsgebiete zugelassen. Wird das
Medikament bei anderen Krankheiten eingesetzt, spricht
man von einem off-label-use.
Gegenanzeigen
Hier steht, bei welchen Krankheiten oder (Kontraindikationen)
Lebensumständen das Medikament nicht oder nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden darf. Das können bestimmte Krankheiten sein, aber auch Alter oder Geschlecht des Patienten. Vorsichtsmaßnahmen/
Hier finden Sie beispielsweise Hinweise auf die Warnhinweise
Fahrtüchtigkeit oder das Bedienen von Maschinen, wenn das Medikament die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt. Hier stehen auch Warnhinweise, die von der zuständigen Bundesoberbehörde angeordnet oder durch Rechtsverordnung vorgeschrieben sind. Wechselwirkung mit
Es gibt Medikamente, die die Wirkung anderer anderen Mitteln
Medikamente verstärken, abschwächen oder sogar (Interaktionen)
aufheben. Manchmal werden hier auch Lebensmittel aufgeführt. Beispielsweise kann Milch die Wirkung bestimmter Antibiotika beeinträchtigen. Mehr dazu hier Nebenwirkungen
In dieser Rubrik müssen alle beobachteten unerwünschten Nebenwirkungen aufgezählt werden, auch wenn sie ganz selten vorkommen. Die Formulierungen sind vorgegeben. Angaben dazu hier Dosierung
Hier steht, wie häufig das Medikament einzunehmen ist, ob die Dauer der Einnahme beschränkt ist und weitere Einnahmehinweise. Wichtig ist auch, ob das Medikament vor, während oder nach dem Essen eingenommen werden soll. Dieser Abschnitt sollte bei der Selbstmedikation genau gelesen werden. Hinweise und Angaben Diese Angaben sind wichtig, damit Ihr Medikament
zur Haltbarkeit
während seiner Haltbarkeit seine Qualität und Wirkung behält. Weitere Angaben, die der Beipackzettel enthalten kann: • bei Nebenwirkungen zu ergreifende Gegenmaßnahmen, soweit dies nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse erforderlich ist • den Hinweis, dass der Patient aufgefordert werden soll, dem Arzt oder Apotheker jede Nebenwirkung mitzuteilen, die in der Packungsbeilage nicht aufgeführt ist, • den Hinweis, dass das Arzneimittel nach Ablauf des auf Behältnis und äußerer Umhüllung angegebenen Verfalldatums nicht mehr anzuwenden ist • die Angabe der Haltbarkeit nach Öffnung des Behältnisses oder nach Herstellung der gebrauchsfertigen Zubereitung durch den Anwender und die Warnung vor bestimmten sichtbaren Anzeichen dafür, dass das Arzneimittel nicht mehr zu verwenden ist. Sicherlich bleiben noch viele Fragen offen. Rufen Sie uns an oder sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Inhalte des Beipackzettels unverständlich sind oder wenn Sie Zweifel haben, dass das Arzneimittel überhaupt für Sie geeignet ist.

Source: http://www.bkk-arzneimittelberatung.de/content/themen/druckversionen/beipackzettel_druck.pdf

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