Vorlage für die sitzung des senats am .

Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Vorlage für die Sitzung des Senats am 05.05.2009
„Bevorratung von antiviralen Medikamenten“
A. Problem
Das Land Bremen hat im Rahmen der Bevorratung antiviraler Medikamente als Reserve 73.400 Therapieeinheiten sogenannter Neuraminidasehemmer (Tamiflu, Relenza) eingelagert, davon 71.065 Therapieeinheiten Oseltamivir (70 kg Oseltamivirphosphat - Wirkstoff des „Tamiflu“) und 2.335 Therapieeinheiten des Fertigarzneimittels Relenza (Inhalator; Wirkstoff: Zanamivir). Bei allen epidemiologischen Berechnungen wurde bisher von max. 30% Erkrankten der Bevölkerung ausgegangen. Hiervon wurden wiederum nur 30% (=10% der Bevölkerung) als notwendig therapiepflichtig eingestuft wegen der Schwere Ihrer Erkrankung bzw. ihrer Anfälligkeit (Vulnerabilität) aufgrund von zusätzlichen anderen Krankheiten (Komorbidität) oder Alter. Damit soll erreicht werden, dass keine Resistenzen gegen antivirale Mittel bei ungezielter Gabe erzeugt werden. Deshalb stellt das Land Bremen mit der o.a. Menge – wie auch die Länder Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und (bisher) Niedersachsen – eine Versorgung von jeweils etwa 11,2 % der Bevölkerung sicher. Weitere Vorräte gibt es in Apotheken und Betrieben und trotz Verschreibungspflicht inzwischen wohl auch in Privathaushalten. Die staatliche Reserve würde nur zum Einsatz kommen, wenn die regulären Vorräte verbraucht sind und auch nicht nachgeliefert werden könnten. Es ist unklar, ob z.B. die Sterblichkeit mit den Arzneimitteln Tamiflu oder Relenza bei einer Grippepandemie verringert werden kann. Dies hängt von der jeweiligen Situation (Empfindlichkeit/Resistenz und Aggressivität des jeweiligen Influanzavirus) ab. Die in klinischen Studien mit Neuraminidasehemmern erzielten Effekte bei einer Influenza sind eher bescheiden. Die zur Zeit verfügbaren antiviralen Medikamente können jedoch potentiell dazu beitragen, die Symptome ggf. zu mildern und eine Verbreitung des Virus einzudämmen. Neuramindasehemmer sind allerdings keinesfalls harmlose Arzneimittel, sondern stehen auch wegen bekannter Nebenwirkungen unter Verschreibungspflicht. Weder Tamiflu noch Relenza stellen einen Ersatz für die einzig wirklich wirksame Therapie, die Grippeschutzimpfung, dar. Eine Impfung steht jedoch bei einem neuen Influenzavirus erst nach einigen Monaten zur Verfügung. Andere Bundesländer haben sich für eine Einlagerungskapazität antiviraler Medikamente für 20% bis maximal 30% der Bevölkerung entschieden. In diversen Telefonkonferenzen der letzten Tage hat das Bundesministerium für Gesundheit die dringende Bitte an die norddeutschen Länder und an Baden-Württemberg herangetragen, ihre Bevorratung auf 20% zu erhöhen. Niedersachen beabsichtigt jetzt eine Aufstockung auf 20 %.
In Mexiko und den USA sind mehrere hundert Menschen an Influenza erkrankt, die durch ein
neuartiges Influenzavirus verursacht wurde. Auch in anderen Staaten wurden erste Fälle
bestätigt, so auch in Deutschland. Nach dem Stand vom 04.05.2009 gibt es in Deutschland
acht bestätigte Fälle. In Europa wurden insgesamt 79, weltweit 906 bestätigte Fälle
gemeldet. Bremen ist bislang nicht betroffen.
B. Lösung

Das Land Bremen ist in Abstimmung mit der Freien und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen bereit, die strategische Reserve an
antiviralen Medikamenten (sog. Neuraminidasehemmer) auf bis zu 20 % aufzustocken. Die
Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales wird ermächtigt, die dafür
notwendigen Schritte in Absprache mit den o.a. Ländern vorzunehmen.
C. Alternativen

Keine.
D.
Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender-Prüfung

Zur Aufstockung des bisherigen Vorrats auf 20% der Bevölkerung müssten weitere 60 0000
Therapieeinheiten Fertigarzneimittel Tamiflu und Relenza beschafft werden. Bei einer
hälftigen Beschaffung beider Präparate ist bei einem Herstellerabgabepreis für
Regierungsware von 12,00 Euro (Relenza) bzw. 15,00 Euro (Tamiflu-Kapseln 75 mg) –
jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer – mit zusätzlichen Kosten von ca. 810.000 Euro (zuzüglich
MWSt) bei Lieferung zu rechnen. Für Lagerung, Transport und evtl. Zubereitung wird ein
Aufschlag von 10 % angesetzt. Die ggf. notwendigen Mittel werden aus dem allgemeinen
Haushalt – wie auch bei den sonstigen eingelagerten Medikamenten – zur Verfügung
gestellt.
Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.
E.
Beteiligung / Abstimmung

Die Vorlage ist mit der Senatorin für Finanzen abgestimmt. Die Abstimmung mit der
Senatskanzlei ist eingeleitet.
F.
Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Einer Veröffentlichung, auch über das zentrale elektronische Informationsregister, steht
nichts entgegen.
G. Beschluss

1. Der Senat ermächtigt die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, die strategische Reserve an antiviralen Medikamenten (sog. Neuraminidasehemmer) in Abstimmung mit der Freien und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen auf bis zu 20 % 2. Die Senatorin für Finanzen wird gebeten, die ggf. für den Ankauf notwendigen Mittel rechtzeitig aus allgemeinen Haushaltsmitteln zur Verfügung zu stellen.

Source: http://www.soziales.bremen.de/sixcms/media.php/13/Bevorratung%20von%20antiviralen%20Medikamenten.pdf

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