der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Berlin setzt sich ein für die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Senat wird aufgefordert, im Bundesrat eine Initiative einzubringen beziehungsweise sich einer entsprechenden Initiative anzuschließen, wonach die rezeptfreie, apothekenpflichtige Abgabe von Arzneimitteln zur Notfallverhütung nach Beratung ermöglicht wird. Der Bundes- tag wird mit dieser Initiative aufgefordert, mittels einer Änderung der Arzneimittelver- schreibungsverordnung die sogenannte „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Dieser Schritt erfüllt die Forderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie des Europäischen Parlaments an die EU- Mitgliedsstaaten und folgt den wiederholten Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. September 2013 zu berichten. Begründung:
Die „Pille danach“ kann bei rechtzeitiger Anwendung nach ungeschütztem Geschlechtsver-kehr oder einem Verhütungsfehler eine Schwangerschaft verhindern. Eine bereits bestehende Schwangerschaft wird durch die Einnahme der „Pille danach“ nicht gefährdet oder ab-gebrochen. Nationale und internationale Fachorganisationen und Expertengremien, darunter die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Sachverständigenausschuss für Ver-schreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfehlen bereits seit Jahren die rezeptfreie Abgabe postkoitaler Kontrazeptiva (Notfallver-
17. Wahlperiode hütung) mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG), der sogenannten „Pille danach“. Bereits in 28 europäischen Ländern ist die „Pille danach“ ohne ärztliche Verordnung erhältlich, ohne dass ein riskanteres Verhütungsverhalten zu verzeichnen gewesen wäre. Die Bundesregierung bewertet anhand der Studienlage die Anwendungssicherheit als hoch; laut der WHO sind Nebenwirkungen selten und meist mild. Deutschland muss die guten Erfahrungen der anderen Länder sowie die positiven Studienergebnisse anerkennen und nachziehen. Das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung sowie das Recht auf den Zugang zu an-gemessenen Methoden der Familienplanung gemäß des auch von Deutschland ratifizierten UN-Sozialpakts bilden die Grundlage für dieses Anliegen. Die Voraussetzung für die rezept-freie Abgabe der „Pille danach“ ist eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsver-ordnung, wozu der Deutsche Bundestag vom Bundesrat aufgefordert werden soll. Ziel ist die Entlassung des Arzneimittels aus der Verschreibungspflicht, nicht aber dessen freie Verkäuf-lichkeit. Die „Pille danach“ soll apothekenpflichtig bleiben und nach dortiger fachkundiger Beratung abgegeben werden können. Apotheken gewährleisten neben der Beratungsleistung auch eine gute zeitliche und örtliche Erreichbarkeit. Die Änderung der Arzneimittelver-schreibungsverordnung soll von weiteren Maßnahmen flankiert werden. Hierzu gehören die Prüfung und bei positivem Ergebnis die Umsetzung eines kommerziellen Werbeverbots für die „Pille danach“, die Beibehaltung der Erstattungsfähigkeit der „Pille danach“ ähnlich wie bei der Antibabypille durch die gesetzliche Krankenversicherung bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sowie verstärkte Aufklärungsmaßnahmen durch die Bundeszentrale für gesund-heitliche Aufklärung (BZgA). Berlin, den 11. Februar 2013
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