Das „european horserace scientific liaison committee (ehslc)“ hat eine rahmenempfehlung veröffentlicht, die tierärzte helfen s

INFORMATION DES EHSLC FÜR BEHANDELNDE TIERÄRZTE
zu den Nachweiszeiten für häufig verwendete Substanzen

Das „European Horserace Scientific Liaison Committee (EHSLC)“ hat eine
Rahmenempfehlung veröffentlicht, die Tierärzte helfen soll, das Risiko positiver
Dopingfälle nach therapeutischer Behandlung eines Pferdes zu verringern.
Vorbemerkung:

Im Pferderennsport gibt es drei Gründe, den Gebrauch von Medikamenten zu
reglementieren:
1) zur Sicherstellung der Chancengleichheit
2) aus tierschützerischen Gründen und
3) zum Schutze der Zucht.
Gleichwohl sollen rennsportliche Regeln nicht dazu führen, dass eine notwendige
tierärztliche Versorgung unterbleibt, vorausgesetzt, diese Versorgung beeinträchtigt keines
der drei oben genannten Ziele. Die Behandlung von Krankheiten und Verletzungen bei
Rennpferden birgt jedoch immer das Risiko einer positiven Dopingprobe in sich, wenn
zwischen Behandlung und Renneinsatz zu wenig Zeit verstrichen ist, um Rückstände des
Medikamentes im Körper des Pferdes vollständig abzubauen.
Die folgenden Informationen stammen vom „European Horserace Scientific Liaison
Committee (EHSLC)“ und sollen Tierärzte bei der Beantwortung der Frage helfen, wann
ein Rennpferd nach einer tierärztlichen Behandlung eines klinischen Problems wieder an
öffentlichen Rennen in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Irland, Italien und
Skandinavien teilnehmen kann.
Die Informationen umfassen Nachweiszeiten für Medikamente, die einem Pferd in
bestimmten Dosierungen verabreicht worden sind. Die Tierärzte sollten sich jedoch
darüber im Klaren sein, dass der Aussagekraft dieser Informationen Grenzen gesetzt ist.
Diese werden ausführlich am Ende dieses Schreibens behandelt.
Für folgende Substanzen hat das EHSLC bisher Informationen über Nachweiszeiten veröffentlicht. Carprofen
Definition der Nachweiszeit:
Die Nachweiszeit ist diejenige Zeit, in welcher die Konzentration des Medikaments oder
seiner Metaboliten der Isomere im Urin bei allen Pferden der Untersuchungsreihe unter
dem Nachweiswert liegt, der routinemäßigen oder standardisierten Analyseverfahren zu
Grunde liegt.
Dabei sind die Nachweiswerte zwischen den Analyselabors der Mitgliedsländer
harmonisiert worden.
Hinweise zum Gebrauch der Informationen und anwendungstechnische Grenzen:
Das EHSLC weist die Tierärzte auf folgendes hin:
Die Rennordnungsbestimmungen aller Mitgliedsländer halten weiterhin strikt an der
Verantwortlichkeit des Trainers bei der Medikation von Pferden fest. Die Veröffentlichung
der Nachweiszeiten ändert hieran nichts. Deshalb wird den Tierärzten dringend geraten,
auch ihren eigenen Sachverstand und ihre Erfahrung einzubringen.
In den Untersuchungsreihen wurden die Medikamente einer begrenzten Anzahl von
Pferden
Dosierungsempfehlungen der Hersteller verabreicht, und zwar auf dem üblicherweise gebräuchlichen Wege. Bezüglich der genannten Nachweiszeiten werden folgende Hinweise gegeben: In den Untersuchungsreihen wurden nur gesunden Pferden Medikament unter kontrollierten, wissenschaftlichen Bedingungen verabreicht. Diese Pferde befanden sich nicht in regelmäßigem Training für die Teilnahme an Rennen. Der therapeutische Gebrauch der genannten Medikamente bei erkrankten Tieren kann daher aufgrund der Menge von Einflussfaktoren zu längeren Nachweiszeiten führen. Zu diesen Faktoren gehören u.a. veränderliche pH- Werte des Urins, Biotransformationen und/oder Ausscheidungsprozesse. Individuelle Trainingsabläufe, Fütterungsgewohnheiten und Stallmanagement können die Nachweiszeiten beeinflussen. Die Nachweiszeiten beziehen sich ausschließlich auf die genannte Zusammensetzung, Dosierung und die Verabreichungsart des Medikaments.
Bei einer oralen Verabreichung kann die Anwendung „anderweitig“ hergestellter
Rezepturen (Generika) Auswirkungen auf die Nachweiszeit haben. Wiederholte orale
Applikation kann zu einer Anreicherung des Medikaments im Gewebe und zur
Beeinflussung der Nachweiszeit führen. Die genannten Nachweiszeiten spiegeln daher die
Ergebnisse wieder, wie sie sich aus den Verabreichungen nach dem festgelegten
Protokoll der Untersuchungsreihe ergeben.
Die behandelnden Tierärzte sollten diese Daten nur als Information betrachten. Bei
routinemäßiger Behandlung können Variablen hinzukommen kommen, die die
Medikamentenausscheidung beeinflussen.
Unabhängig von der Art der Verabreichung besteht immer ein Risiko, dass ein Pferd
ausgeschiedene Medikamente über die Einstreu aufnimmt (was die Nachweiszeit
unvorhersagbar verlängern kann), wenn der Stall nach der Medikamenten-Verabreichung
nicht sorgfältig gereinigt wird.
Diese Empfehlungen über Nachweiszeiten gelten nicht für den Fall, dass in einer
Dopingprobe zwei oder mehr pharmakologisch verwandte Substanzen oder eine Substanz
zusammen mit einem Diuretikum gefunden werden.
Nachweiszeiten“ sind nicht zu verwechseln mit „Karenzzeiten“(Absetzzeiten). Um
eine Karenzzeit festzulegen, muss eine angemessene Sicherheitszeitspanne zur
Nachweiszeit hinzu gerechnet werden. Es ist Aufgabe des Tierarztes, diese
Sicherheitszeitspanne festzulegen. Um das Risiko eines positiven Befundes auf ein
Mindestmaß zu reduzieren, wird der behandelnde Tierarzt aufgrund seiner
fachlichen Qualifikation nach pflichtgemäßen Ermessen und angemessener
Abwägung diese Sicherheitszeitspanne festlegen.

Es ist die Pflicht eines Tierarztes, für eine Empfehlung, wann ein Pferd nach medizinischer
Behandlung wieder wird laufen können, sein ganzes Urteilsvermögen und aktuelles
Fachwissen unter Berücksichtigung aller bedeutsamen Umstände einzusetzen.
Diese Information ersetzt jede frühere Information des EHSLC auf diesem Gebiet.
Das EHSLC übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung für mittelbare oder
unmittelbare Folgen für die Anwendung der veröffentlichten Daten.
04.08.2011
Nachweiszeiten
häufig verwendeter veterinärmedizischer Substanzen
Vor Anwendung unbedingt Erläuterungen zu dieser Tabelle lesen!
Substanz
Handelsname
Dosierung
Nachweiszeit
, Hersteller
Verabrei-
(Stunden)
chung
(Zahl der
Pferde)

Equipazolone, 8,8mg/kg/2x/Tag1 Oral (6) Intervet SA Inhalation (0,5 mg/ml) Boehringer Ingelheim (*) Verschiedene Studien mit unterschiedlicher Anzahl von Pferden Quelle: European Horseracing Scientific Liaison Committee (EHSLC) – 04.08.2011

Source: http://www.galopp-sport.de/dvrWebApp/htdocs/aktive/nonsecure/formulareDownload/Nachweiszeiten.pdf

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African 'biopiracy' debate heats up - SciDev.Nethttp://www.scidev.net/news/index.cfm?fuseaction=printarticle&itemid=. African 'biopiracy' debate heats up Talent Ngandwe [LUSAKA] The debate is intensifying over how local communities should share the benefits of research based on Africa's biodiversity while protecting the intellectual property rights of the researchers

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