Arbezol Spezial
Geruchloses, farbloses, gebrauchsfertiges und lösemittelhaltiges Holzschutzmittel für dievorbeugende und bekämpfende Behandlung gegen holzzerstörende Insekten
Anwendung Arbezol Spezial ist ein geruchloses, lösemittelhaltiges Holzschutzmittel für eine nachhal- tige Bekämpfung von Holzinsekten und entsprechendem Neubefall in Holzkonstruk- tionen, Möbeln etc. Arbezol Spezial vertilgt alle tierischen Holzschädlinge wie Hausbock, „Holzwürmer“ (Anobien), Splintholzkäfer (Lyctus), Holzwespen, Holzameisen usw. und schützt vor Neu- befall. Arbezol Spezial ist zugelassen für die Behandlung von landwirtschaftlichen Bauten, Lebens- und Futtermittelräumen. Eigenschaften Arbezol Spezial wirkt dreifach als - Frassgift - Atmungsgift - Kontaktgift
Praktisch geruchlose Lösemittel bringen die Wirkstoffe tief ins Holz hinein. Das Wirkungs-spektrum umfasst alle Entwicklungsstadien sämtlicher im Holz lebenden tierischenSchädlinge und verhindert zudem nachhaltig den Neubefall.
Arbezol Spezial ist das sicherwirkende Bekämpfungsmittel und hat bei sachgemässerAnwendung keine schädlichen Nebenwirkungen. Auch Polituren, Lasuren und Metallbe-schläge werden nicht angegriffen. Nach dem Trocknen kann das behandelte Holz beliebigverleimt, gebeizt, gestrichen, lackiert oder poliert werden. Lignum-Gütezeichen Iv Wirkt vorbeugend gegen holzzerstörende Insekten in Bauholz (Angaben der geprüften Insektenart: Hausbock, Nagekäfer, Splintholzkäfer). Lignum-Gütezeichen Ib Wirkt schnell bekämpfend gegen holzzerstörende Insekten in Bauholz (Angaben der geprüften Insektenart: Hausbock, Nagekäfer, Splintholzkäfer). Technische Daten Wirkstoff 0,15 % Permethrin, Holzschutzmittel Zulassungs-Nr. CHZB0311 Farbton farblos Lagerbeständigkeit 24 Monate bei 20 °C (unangebrochene Gebinde). Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln getrennt lagern. Lieferform gebrauchsfertig Gebinde siehe Preisliste Festkörpergehalt DIN EN 53216 0,80 % Dichte DIN EN 53217 0,77 g/cm³ Viskosität DIN/ISO 2431 DIN 4 mm 11 s Flammpunkt DIN EN 53213 65 °C Verarbeitung
Bei umfangreichen und tiefgreifenden Zerstörungen durch Hausbocklarven werden diezerfressenen, äusseren Holzpartien, soweit nötig und es die Beschaffenheit der Trag-konstruktion zulässt, entfernt. Die freigelegten Frassgänge werden gründlich ausgebürstetund auch das übrige Holzwerk gereinigt. Danach wird zweimal satt mit Arbezol Spezialgespritzt.
Bei Riegelkonstruktionen oder bei sehr grossen Querschnitten wird Arbezol Spezial miteinem Hochdruckspritzgerät tief ins Holz injiziert. Bei Holzwurmschäden in Möbeln, Täfer, Treppen usw. wird Arbezol Spezial drei- bisviermal in Abständen von etwa einer Stunde mit Sprühdose, Pinsel oder Schwamm auf-getragen. Überschüssiges Material mit Lappen entfernen. Weiterbehandlung Arbezol Spezial kann nach vollständiger Trocknung mit allen üblichen Farben überstri- chen werden. Geimpftes Holz mindestens 1 Woche trocknen lassen. Dies gilt auch für leimen, kitten. Verbrauch Insekten vorbeugend Reinigung der Geräte mit Kunstharzverdünner oder Terpentinersatz. Trocknung DIN EN 53150
Bei Oberflächenbehandlung, 24-48 Stunden.
Bei Impfung, je nach Eindringmenge können die Lösemittel mehrere Tage benötigen, bissie aus dem Holz diffundieren. Sicherheitsdaten Kennzeichnung / Transportvorschriften Siehe aktuelles Sicherheitsdatenblatt und Etikette. Abfallcode 03 02 02 Ökotoxizität Fisch- und Bienengift Schutzmassnahmen / Vorsichtsmassnahmen Nicht einnehmen. Sprühnebel und Dämpfe nicht einatmen. Haut- und Augenkontakt ver- meiden. Schutzkleidung tragen (lösemittelfeste Gummihandschuhe, spezielle A2P2- Maske, Brille etc.). Nur bei guter Belüftung verwenden. Für die Verarbeitung muss eine spezielle Maske (A2P2) getragen werden! Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rau- chen. Arbezol Spezial enthält brennbare organische Lösemittel. Nicht in offene Flammen oder auf glühende Oberflächen sprühen. Grösste Vorsicht bei Asthma: Aerosol nicht einatmen. Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. In Wohn- und Schlafräumen nur bei Befall anwenden.
Keine Holzteile behandeln, die von landwirtschaftlichen Nutztieren abgeleckt oder benagtwerden. Kein direkter Kontakt der behandelnden Flächen mit Lebensmitteln. EingelagerteLebens- und Futtermittel sind vor der Behandlung zu entfernen und dürfen erst nachvollkommener Trocknung wieder eingelagert werden. Biozide sicher verwenden.
Vorstehende Angaben können nur allgemeine Hinweise sein. Die ausserhalb unseres Einflusses liegenden Arbeitsbedingungenund die Vielzahl der unterschiedlichen Materialien schliessen einen Anspruch aus diesen Angaben aus. Im Zweifelsfalle empfeh-len wir ausreichende Eigenversuche. Eine Gewährleistung kann nur für die stets gleichbleibende, hohe Qualität unserer Erzeug-nisse übernommen werden. Alle früheren Ausgaben dieses Merkblattes verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Telefon +41 (0)44 817 73 73 | Fax +41 (0)44 817 73 00 | www.bosshard-farben.ch | [email protected] Holzschutz: Telefon +41 (0)44 817 74 74 | Fax +41 (0)44 817 74 00 | www.arbezol.ch | [email protected]
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